Kopfschütteln

Glücklicherweise scheine ich nicht ganz allein mit meiner Meinung zu sein, nachdem ich den Kommentar eines Anwaltes zu einem Urteil des LG Berlin gelesen habe.

Kurz zusammengefasst hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Körperverletzung vorliegt, wenn eine Lehrerin einen 11jährigen Schüler nach dessen Weigerung, den Unterricht zu verlassen, am Oberarm aus dem Klassenzimmer führt. Dabei hatte die Lehrerin offensichtlich etwas fester zugreifen müssen, was dem Schüler einen blauen Fleck einbrachte. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei ganz sicher nicht um Körperverletzung und auch gewiss nicht um eine (zu Recht) verbotene Züchtigung des Schülers handelte.

Der Anwalt hingegen sieht den Sachverhalt vollkommen anders. Ich lese aus dem Kommentar ein “Das arme Kind musste unerträglich leiden und dafür gehört die Lehrerin bestraft” heraus und sitze kopfschüttelnd vor dem Monitor. Auch wenn ich mich ganz gewiss nicht zu den Menschen zähle, die der Meinung sind, zur Kindererziehung gehöre auch mal eine Ohrfeige oder dergleichen (ich habe meinen Sohn in all den Jahren weder geschlagen, noch irgendwann mit Schlägen gedroht), so finde ich die Meinung des Anwaltes mehr als befremdlich.

Stellen wir uns doch den Sachverhalt einfach mal vor:

Der Schüler stört massiv den Unterricht und wird irgendwann von der Lehrerin dazu aufgefordert, das Zimmer zu verlassen und den Unsinn vor der Tür zu veranstalten. Dies wird verweigert, die Störung wird fortgesetzt. Was nun? Soll die Lehrerin so tun, als wäre nichts und irgendwie versuchen, den Unterricht fort zu führen? Soll die Lehrerin sich auf eine endlose Diskussion mit dem Schüler einlassen, die wenig erfolgversprechend erscheint? Oder soll die Lehrerin gar direkt die Polizei rufen, um diese mit der Durchsetzung der Zwangsmaßnahme zu beauftragen?

Ich bin der Auffassung, die Lehrerin hat vollkommen korrekt gehandelt. Ich persönlich würde einem Lehrer meines Sohnes zu der Entscheidung gratulieren, wenn er ihn (berechtigt) auf diese Weise aus dem Zimmer entfernen würde, weil Sohnemann meinte, den coolen Macker spielen zu müssen. Wenn Sohnemann glauben würde, so etwas bliebe ohne Konsequenzen, dann müsste er halt notfalls auf diese Weise lernen, dass dem nicht so ist. Ich selbst wurde während meiner Schulzeit durchaus auch mal am Ohr aus dem Zimmer geführt (was ich in diesem Moment ebenfalls ganz sicher nicht als toll empfand), geschadet hat es mir in keinster Weise, eher im Gegenteil. Und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, das meinen Eltern zu berichten – eine “Ergänzungsstrafe” wäre die Antwort gewesen.

Sicherlich sähe meine Meinung in diesem Fall ganz anders aus, wären Schläge im Spiel oder echte körperliche Misshandlungen. Ich heiße Gewalt ganz sicher nicht gut sondern sehe sie als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Das Gericht hat allerdings meiner Meinung nach Augenmaß bewiesen und die Maßnahme als das erkannt, was sie war. Dem kommentierenden Anwalt würde ich persönlich in diesem Fall das Augenmaß eher absprechen wollen. Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß.

Wie eingangs schon geschrieben, stehe ich mit meiner Meinung hier glücklicherweise nicht ganz allein da, wie ein Teil der Kommentare bei Udo Vetter zeigt. Das beruhigt etwas.

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Haftstrafen für Piraten

Heute hat übrigens ein schwedisches Gericht das Urteil im Prozess gegen die Macher von Pirate Bay gesprochen: Die Angeklagten wurden der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und sie wurden zu 1Jahr Haftstrafe und zur Zahlung von 2,75 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt.

Natürlich wurde direkt Berufung angekündigt (oder richtiger: schon vor der Bekanntgabe des Urteils), die Verteidiger plädieren nach wie vor auf Freispruch. In gewisser Weise finde ich es auch witzig, dass das Urteil offenbar bereits vor seiner Bekanntgabe durchgesickert ist.

Für morgen wird in Schweden mit einigen größeren Demonstrationen gegen dieses Urteil gerechnet. Ich bin gespannt.

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Impressumspflicht für Plakate

Einfach mal beim Udo Vetter nachlesen. Wäre der Lacher des Tages geworden, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich habe einen ähnlichen Verdacht, wie es dort schon jemand in den Kommentaren anmerkte:

“Die Methode scheint so langsam zum Trend zu werden: Man verknackt oder verklagt jemanden wegen irgendwelchen fadenscheinigen Mist, der jede nähere Betrachtung überhaupt nicht standhält. Natürlich fliegt der Kram bei der ersten offiziellen Anhörung oder Verhandlung in sich zusammen, aber bis dahin hat derjenige erstmal jede Menge Umstände und Ärger. …”

Der Eindruck entsteht so langsam wirklich.

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Muss SPAM angenommen werden?

Bislang war ich immer der Meinung, SPAM-Mails wie folgt behandeln zu können: Wird ein versendender Mailserver via XBL- bzw. SBL-Datenbank als “spamfreundlich” geführt, wird die Annahme der Mail verweigert und gut ist. Wird eine Mail jedoch angenommen, muss dem Empfänger zumindest die Möglichkeit gegeben werden, selbst entscheiden zu können, ob es sich hierbei um Spam handelt. Die Mail darf auch nach einer Inhaltsanalyse nicht gelöscht werden sondern wird entweder als Spam markiert oder aber in eine spezielle Quarantäne verschoben und der Empfänger wird einmal täglich über die derart behandelten Mails informiert. Anschließend kann er selbst entscheiden, ob er die Mails erhalten möchte oder ob sie tatsächlich in den Müll wandern sollen.

Dieses Vorgehen scheint so nicht ganz korrekt zu sein, glaubt man dem LG Lüneburg. Im Heise-Forum fand ich dank Lawblog folgenden Bericht eines Nutzers:

“… Uns wurde eine einstweilige Verfuegung ausgehaendigt die uns zwingt erwiesenen SPAM eines Spammers anzunehmen. Das LG Lüneburg hat die Verfügung gerade bestätigt! Richtig! LG Lüneburg ist der Meinung das die Verwendung einer SBL wettbewerbswidrig sei und verlangt das der Provider (wir) jede einzelne Mail prüft (durch den Inhalt). Auch der Hinweis auf das Postgeheimnis, das Telemediengesetz bzw. das TKG konnte das Gericht nicht zur Vernunft bringen. Ergo gilt seit letzter Woche: Nimmt man Spam nicht an bzw benutzt man eine SBL, wird man vor deutschen Gerichten wahrscheinlich erfolgreich abgemahnt bzw erhaelt man eine einstweilige Verfuegung. Stellt man die SPAM Mail dem Kunden zu und ignoriert seine Beschwerden ist man regresspflichtig gegenueber dem Kunden.”

Sicherlich ist die Spam-Behandlung in einem Unternehmen ein wenig anders zu betrachten als bei einem Internetprovider. Dennoch erschreckt mich die Tatsache, dass die Verwendung einer SBL als wettbewerbswidrig angesehen wird und zugleich gefordert wird, eine Entscheidung über den Spam-Gehalt einer Mail anhand des Inhaltes zu treffen. Einerseits ist bekannt, wie zuverlässig Inhaltsanalysen tatsächlich sind. Ich denke dabei immer an einen Kunden, der Mails aus einer Niederlassung in Österreich regelmäßig aus dem Spam-Ordner fischen durfte bis er feststellte, dass sie dort aufgrund der Anschrift “Wiener Landstraße” landeten, den amerikanischen Wortlisten sei Dank… Andererseits widerspricht diese vom LG Lüneburg geforderte Vorgehensweise komplett der bislang allgemein als korrekt angesehenen.

Ich weiß keine Details zu dem oben beschrieben Fall, abgesehen von dem, was da steht. Insofern kann ich mir kein abschließendes Urteil erlauben. Es erscheint mir allerdings bedenklich, dass hier eine Inhaltsprüfung vorgeschrieben wird, die meiner Meinung nach rechtlich bedenklich ist und zudem technisch nicht wirklich vernünftig realisierbar ist. Wie soll eine Contentanalyse feststellen können, ob die Erwähnung von verschiedenen Medikamenten in einer Mail Spam ist oder vielleicht doch zur Kommunikation zwischen Arzt und einem Patienten gehören?

Mal schauen, ob sich weitere Details zu diesem Fall auftreiben lassen. Ich hoffe aber, dass sich die Auffassung des LG Lüneburgs nicht etablieren wird, denn dann sehe ich schwarz für die meisten Antispam-Lösungen.

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