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Schluss mit public

…im void blog.

„Ich verschliesse alle 1220 archivierten Beiträge mit einem Passwort. Scheiss auf PageRank oder allgemeine Nachschlagefunktion, der public void blog wird registrierungspflichtig. Wer das unangemessen oder nichtweb-2.0-mässig findet, der kann sich bei der Vielzahl der Juristen, Unternehmer und allen Psychopathen da draussen bedanken, die es zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lassen, Thesen einer breiten Öffentlichkeit ohne ständige rechtliche Überprüfung zugänglich zu machen. Dabei ist es mir nur ein schwacher Trost, dass sich viele dieser Anfeindungen letztlich als Luftnummer herausstellen: Ich habe keine Lust, mich als Zielscheibe für fragwürdige Geschäftsmodelle oder allgemeine Spinnereien zur Verfügung zu stellen, egal ob das nach Wochen und Monaten für mich gut oder schlecht ausgehen würde.“

Ein konsequenter Schritt, der angesichts der seit einiger Zeit vorherrschenden Gebahren diverser Unternehmer und Privatleute in gewisser Weise nachvollziehbar ist. Die nach wie vor vorherrschende Rechtsunsicherheit im Internet (speziell im deutschen Raum) wird von diversen Subjekten gnadenlos ausgenutzt und schamlos missbraucht. Und die aktuelle Rechtssprechung ist sicherlich alles andere als geeignet, dieser Rechtsunsicherheit entgegen zu wirken. Insofern ist der Ansatz, den Christian verfolgt, nachvollziehbar.

Sicherlich mag es derzeit beinahe unausweichlich zu erscheinen, nahezu jeden Beitrag, den man verfasst, in Ruhe und mit klarem Kopf zu durchdenken, alle Eventualitäten und Böswilligkeiten anderer einzuplanen und zu erwägen. Gelegentlich meint man auch, ohne anwaltliche Überprüfung keinerlei Artikel mehr verfassen zu können…ja, dieser Eindruck drängt sich auch mir hin und wieder auf. Letztlich führen derartige Schritte aber genau zu dem Internet, welches sich diverse Unternehmen, aber auch manche Politiker wünschen bzw. herbeisehnen: Ein jederzeit kontrollierbares und übersichtliches Internet. Informationen von Privatleuten für Privatleute entfallen mehr und mehr, Leistungen werden nur noch kostenpflichtig und Informationen nur noch stark gefiltert verfügbar sein. Insofern könnte die derzeitige Rechtsunsicherheit durchaus den Eindruck erwecken, gewollt zu sein. Wer kann sich schon kostenpflichtige Abmahnungen in Höhe von 1000 Euro und mehr „leisten“, nur um sein Hobby weiter betreiben zu können? Von teuren Prozessen zur Durchsetzung der eigenen Rechte einmal ganz zu schweigen. Denn dass ein Großteil der in der Vergangenheit erfolgten Abmahnungen unberechtigt und unverschämt waren, ist sicherlich unbestritten. Aber: Angesichts der Höhe der teilweise willkürlich angesetzten Streitwerte ist der Weg zum Gericht für die meisten sicherlich unerschwinglich. Mit anderen Worten: Wer das Geld hat, bestimmt was „Recht“ ist.

Angesichts dieser Praktiken und der damit unübersehbar beginnenden Entwicklung ist es meines Erachtens nach nicht ausreichend, die Abmahnpraxis einzelner Anwälte öffentlich zu kritisieren. Vielmehr sollten bereits mehrfach öffentlich diskutierte Vorschläge endlich umgesetzt werden. Denn: Das Internet lebt in erster Linie von den und durch die Benutzer, die uneigennützig in ihrer Freizeit Inhalte erstellen und Informationen veröffentlichen. Ganz sicher jedoch nicht von Schmarotzern, die die sich ergebenden Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung missbrauchen. Da gehört endgültig ein Riegel vorgeschoben!

via dobschat

Nachtrag: Einen ebenfalls sehr ausführlichen und lesenswerten Artikel zu dem Thema Rechtsunsicherheit in Blogs und Foren habe ich soeben auch noch bei Hirnrinde entdeckt. Lesebefehl!

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Wir haben bezahlt!

Wir haben bezahlt! Eine wirklich unterstützenswerte Kampagne gegen die Verbraucherkriminalisierung durch die Contentindustrie, gegen DRM sowie übertriebene Preise und Abgaben haben die Leute von gulli auf die Beine gestellt. Neben einer Vielzahl von Argumenten gegen Kampagnen und Maßnahmen der Musikindustrie findet ihr eine Online-Petition für mehr Verbraucherrechte, mehr Rechten an gekaufter und bezahlter Musik und gegen die pauschale Kriminalisierung der Verbraucher. In meinen Augen eine absolut überfällige Aktion, die mir aus dem Herzen spricht. Wir haben bezahlt!

Zitat aus dem Bereich „Keine Kriminalisierung!“:

„Eure Dachorganisationen und Verbände schaffen es gemeinsam, eure besten Kunden zu kriminalisieren und anzuzeigen. Wenn es um gemeinsame Aktionen gegen Musikfans geht, zieht ihr alle an einem Strang. Ihr leistet euch Kampagnen, Anzeigen und Abmahnanwälte gegen uns, und die bezahlt ihr mit dem Geld, das wir euch geben.

Dafür haben wir nicht für CDs, Medien und Soundfiles bezahlt. Sondern dafür, dass etwas davon bei den Künstlern ankommt. Ihr versucht uns ein schlechtes Gewissen über arme Künstler zu machen, aber eure Gewinne reicht ihr lieber an die Anwaltskanzleien weiter als an die Musiker. Wir haben bezahlt – aber nicht dafür!“

Thumbs up! So stelle ich mir eine erfolgversprechende Aktion vor. Meine Unterstützung habt ihr, ich bin gespannt, ob sich endlich etwas bewegen lässt. Ein mySpace-Profil gibt es im übrigen ebenfalls.

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Abmahnungen im Internet – Ein offener Brief an die Justizministerin

Die Initiative „Rettet das Internet“ hat einen offenen Brief an die Bundesjustizministerin Frau Zypries verfasst. Und weil ich den Inhalt so sehr treffend finde, möchte ich ihn hier in voller Länge zitieren. Falls Ihr, liebe Mitglieder der Initiative, damit nicht einverstanden sein solltet: Bitte kurze Mail an mich und ich werde es beim verlinken belassen.

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihr Vorschlag einer Deckelung der Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen ist eine nette Idee. Sie ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein im deutschen Abmahnsumpf.

Haben Sie doch endlich den Mut, diesen ganzen Sumpf trockenzulegen!

Die Kostenerstattung im Abmahnfall ist eine typisch deutsche Regelung, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Eine Regelung, die, wie wir nachfolgend erläutern werden, niemals funktioniert hat, überhaupt nicht funktionieren kann, und im Bereich des Internets mittlerweile zu einer Korrumpierung des deutschen Anwaltswesens beiträgt, wie wir anhand von Dutzenden uns vorliegenden, teilweise geradezu absurd unverschämten Abmahnungen belegen können.

Das Problem des Abmahnmissbrauchs ist seit über zwei Jahrzehnten bekannt. Durch das Internet hat es aber inzwischen ungeheuerliche Ausmaße angenommen, und das Justizministerium sieht seit Jahren tatenlos zu bzw. lässt sich ausgerechnet von den Abmahnungsgewinnlern (Anwälte und Wettbewerbszentrale) von der angeblichen Notwendigkeit der bestehenden Regelung überzeugen. Das ist, als würde man einen Wucherer fragen, was er von einer Gesetzgebung gegen Wucher hält.

Neben den täglichen Missbrauchsfällen aus der Praxis lässt sich auch theoretisch belegen, warum die Kostenerstattung im Abmahnungsfall überhaupt nicht funktionieren kann:

1. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung, gewissermaßen ein Vergleich. Vergleich würde aber bedeuten, dass, wenn überhaupt, beide Parteien die Anwaltskosten zu tragen haben. Dem Abgemahnten die Anwaltskosten alleine aufzuerlegen, ist eine Umkehr der klassischen Beweislast (er soll jetzt, unter enormem Aufwand und Risiken, durch eventuelle Gegenklage, seine vollständige Unschuld belegen, oder halt zahlen), vor allem aber ist es Voraussetzung und Ursache für die unzähligen leichtfertig oder gar vorsätzlich versandten, unklar bis unrechtmäßigen Abmahnungen, sowie die allgemeine Hexenjagd auf Bagatellfälle.

Ein Anwalt geht dabei in Deutschland keinerlei Risiko ein, niemand überprüft sein Tun, und selbst bei einer erfolgreichen Gegenklage des Abgemahnten bekommt er sein Geld und muss keinerlei Folgen fürchten. Für den Abgemahnten dagegen bleiben immer Folgen, selbst wenn er gewinnt. Niemand entschädigt ihn für Zeitverlust, schlaflose Nächte, und oft bleibt er auch auf den außergerichtlichen Kosten seines eigenen Anwalts sitzen.
2. Die Streitwert-orientierten Kosten für Gericht und anwaltliche Tätigkeit führen ohnehin dazu, dass Privatpersonen und nichtkommerzielle Internetveröffentlichungen (Foren, Blogs etc.) ebenso wie kleine Unternehmer, vom Recht praktisch ausgeschlossen werden. Sie können, angesichts ungeheurer Prozesskosten und -Risiken im gerichtlichen Vergleichsfall, ein Einklagen ihres Rechts nicht mehr finanzieren, oftmals nicht mal anwaltliche Beratung.
Stück für Stück weichen sie zurück, bis das Internet schließlich in der Hand einiger weniger, monopolistischer Medienkonzerne sein wird. Täglich bekommen wir Mails von Homepages, Initiativen, und Ich-AGs, die aufgrund von Abmahnungen vom Netz genommen und deren Betreiber teilweise zum Sozialfall wurden.

3. immer wieder taucht das Argument auf, das Internet wäre kein „rechtsfreier Raum“ und es müßte deshalb die Abmahnungs-Sanktion geben. Das ist ein Trugschluss! Die Abmahnung ist eine zivilrechtliche außergerichtliche Einigung. Es steht weder Anwälten noch Privatpersonen zu, „Strafen“ zu verhängen, und schon gar nicht, sie in die eigene Tasche zu wirtschaften. Das führt zwangsläufig zu Zuständen wie in einer Bananenrepublik, und die haben wir mittlerweile im deutschen Internet. Die deutsche Abmahnung macht das Internet überhaupt erst zum „rechtsfreien Raum“, zum Raum für Selbstjustiz und hemmungslose Abzocke durch schwarze Schafe unter den Anwälten. Überall sonst auf der Welt kommt man hervorragend ohne diese rein deutsche Sonderregelung aus.

FAZIT: Die tägliche Praxis im Internet sieht so aus, dass man, selbst als sehr wahrscheinlich zu Unrecht Abgemahnter, besser zahlt und klein beigibt, als sich einer widersprüchlichen Internet-Rechtsprechung mit ungeheuren Streitwert-Risiken auszusetzen. Ein Prozessrisiko von auch nur 10% ist bei Streitwerten von über 100.000 Euro für Privatpersonen und Kleinunternehmer nicht tragbar!

Auf diese Furcht bauen und von dieser Furcht leben die professionellen Abmahnungsabzocker!
Webmaster werden zum Freiwild einer verrückt gewordenen Rechtsmaschinerie. Anwälte werden zu Blutsaugern eines ohnehin durch Regelungswut in der Wettbewerbsfähigkeit stark beeinträchtigten deutschen Internets. Abmahnungen werden zum Mittel des modernen Wettbewerbs, um lästige, kleine Konkurrenten zu schädigen oder vom Markt zu drängen.
Mit freundlichem Gruß,

Dr. R. Freund
Vertreter und Mit-Initiator von
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Und noch einmal: Verlinkung

Nach einem Hinweis wurde ich eben darauf aufmerksam, dass andere ähnlich eigentümliche Vorstellungen zum Thema Verlinkungen im Internet haben. Da es sich aber um ein relativ altes Thema handelt, wollte ich zunächst nicht über den ADAC berichten, das hatten 2005 schon andere vor mir getan. Daher ging ich davon aus, dieses Thema wär dort schon längst vom Tisch. Aber denkste, nichts ist passiert! Nach wie vor steht im Impressum des ADAC (Stand Mai 2006):

„Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. Der Link muss zu einem vollständig neuen Laden der Seite, auf die verwiesen wird, führen.“

Ich frage mich gerade: Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich auf die WebSite des ADAC verlinken darf? Lieber ADAC, könntet Ihr da vielleicht ein klein wenig detaillierter auf die Vorraussetzungen eingehen? Reicht es aus, dass ich eine eigene WebSite betreibe? Oder muss diese Seite auch TÜV-geprüft sein?

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