Archiv für nervend

Spam-Attack

Als ob das Wetter dezeit nicht vollkommen ausreichen würde – seit heute bringen auch noch Kommentarspams mein Spam Karma gut zum schwitzen.
Bislang war es diesbezüglich relativ ruhig hier. Mal der eine oder andere Spam-Müll in den Kommentaren, ansonsten nix aussergewöhnliches. Allerdings habe ich bereits darauf gewartet, dass es auch bei mir mal so langsam startet. In meinem Uralt-Blog war ich irgendwann mal bei gut 1000 Spam-Kommentaren pro Tag, kurz bevor ich dort aufgehört hatte zu schreiben. Und nun wurde auch mein neues Blog entdeckt – gut 200 Spams in den letzten 5-6h. SK hat sie bislang gut verpackt und alle wegsortiert, aber wenn es jetzt losgehen sollte, dass ich in nächster Zeit ständig prüfen muss ob sich zwischen diesem ganzen Abfall vielleicht doch noch der eine oder andere echte Kommentar verbirgt, dann werde ich hier weitere Massnahmen ergreifen müssen. Denn so langsam grenzt es an Vergewaltigung, was diese elenden Spammer veranstalten.

Aber noch bleib ich entspannt und werde weder nach Russland fliegen und ein paar Stecker ziehen noch an der Komentarfunktion herumbasteln. Im Auge behalten muss ich es jetzt aber definitiv.

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Abmahnungen im Internet – Ein offener Brief an die Justizministerin

Die Initiative „Rettet das Internet“ hat einen offenen Brief an die Bundesjustizministerin Frau Zypries verfasst. Und weil ich den Inhalt so sehr treffend finde, möchte ich ihn hier in voller Länge zitieren. Falls Ihr, liebe Mitglieder der Initiative, damit nicht einverstanden sein solltet: Bitte kurze Mail an mich und ich werde es beim verlinken belassen.

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihr Vorschlag einer Deckelung der Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen ist eine nette Idee. Sie ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein im deutschen Abmahnsumpf.

Haben Sie doch endlich den Mut, diesen ganzen Sumpf trockenzulegen!

Die Kostenerstattung im Abmahnfall ist eine typisch deutsche Regelung, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Eine Regelung, die, wie wir nachfolgend erläutern werden, niemals funktioniert hat, überhaupt nicht funktionieren kann, und im Bereich des Internets mittlerweile zu einer Korrumpierung des deutschen Anwaltswesens beiträgt, wie wir anhand von Dutzenden uns vorliegenden, teilweise geradezu absurd unverschämten Abmahnungen belegen können.

Das Problem des Abmahnmissbrauchs ist seit über zwei Jahrzehnten bekannt. Durch das Internet hat es aber inzwischen ungeheuerliche Ausmaße angenommen, und das Justizministerium sieht seit Jahren tatenlos zu bzw. lässt sich ausgerechnet von den Abmahnungsgewinnlern (Anwälte und Wettbewerbszentrale) von der angeblichen Notwendigkeit der bestehenden Regelung überzeugen. Das ist, als würde man einen Wucherer fragen, was er von einer Gesetzgebung gegen Wucher hält.

Neben den täglichen Missbrauchsfällen aus der Praxis lässt sich auch theoretisch belegen, warum die Kostenerstattung im Abmahnungsfall überhaupt nicht funktionieren kann:

1. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung, gewissermaßen ein Vergleich. Vergleich würde aber bedeuten, dass, wenn überhaupt, beide Parteien die Anwaltskosten zu tragen haben. Dem Abgemahnten die Anwaltskosten alleine aufzuerlegen, ist eine Umkehr der klassischen Beweislast (er soll jetzt, unter enormem Aufwand und Risiken, durch eventuelle Gegenklage, seine vollständige Unschuld belegen, oder halt zahlen), vor allem aber ist es Voraussetzung und Ursache für die unzähligen leichtfertig oder gar vorsätzlich versandten, unklar bis unrechtmäßigen Abmahnungen, sowie die allgemeine Hexenjagd auf Bagatellfälle.

Ein Anwalt geht dabei in Deutschland keinerlei Risiko ein, niemand überprüft sein Tun, und selbst bei einer erfolgreichen Gegenklage des Abgemahnten bekommt er sein Geld und muss keinerlei Folgen fürchten. Für den Abgemahnten dagegen bleiben immer Folgen, selbst wenn er gewinnt. Niemand entschädigt ihn für Zeitverlust, schlaflose Nächte, und oft bleibt er auch auf den außergerichtlichen Kosten seines eigenen Anwalts sitzen.
2. Die Streitwert-orientierten Kosten für Gericht und anwaltliche Tätigkeit führen ohnehin dazu, dass Privatpersonen und nichtkommerzielle Internetveröffentlichungen (Foren, Blogs etc.) ebenso wie kleine Unternehmer, vom Recht praktisch ausgeschlossen werden. Sie können, angesichts ungeheurer Prozesskosten und -Risiken im gerichtlichen Vergleichsfall, ein Einklagen ihres Rechts nicht mehr finanzieren, oftmals nicht mal anwaltliche Beratung.
Stück für Stück weichen sie zurück, bis das Internet schließlich in der Hand einiger weniger, monopolistischer Medienkonzerne sein wird. Täglich bekommen wir Mails von Homepages, Initiativen, und Ich-AGs, die aufgrund von Abmahnungen vom Netz genommen und deren Betreiber teilweise zum Sozialfall wurden.

3. immer wieder taucht das Argument auf, das Internet wäre kein „rechtsfreier Raum“ und es müßte deshalb die Abmahnungs-Sanktion geben. Das ist ein Trugschluss! Die Abmahnung ist eine zivilrechtliche außergerichtliche Einigung. Es steht weder Anwälten noch Privatpersonen zu, „Strafen“ zu verhängen, und schon gar nicht, sie in die eigene Tasche zu wirtschaften. Das führt zwangsläufig zu Zuständen wie in einer Bananenrepublik, und die haben wir mittlerweile im deutschen Internet. Die deutsche Abmahnung macht das Internet überhaupt erst zum „rechtsfreien Raum“, zum Raum für Selbstjustiz und hemmungslose Abzocke durch schwarze Schafe unter den Anwälten. Überall sonst auf der Welt kommt man hervorragend ohne diese rein deutsche Sonderregelung aus.

FAZIT: Die tägliche Praxis im Internet sieht so aus, dass man, selbst als sehr wahrscheinlich zu Unrecht Abgemahnter, besser zahlt und klein beigibt, als sich einer widersprüchlichen Internet-Rechtsprechung mit ungeheuren Streitwert-Risiken auszusetzen. Ein Prozessrisiko von auch nur 10% ist bei Streitwerten von über 100.000 Euro für Privatpersonen und Kleinunternehmer nicht tragbar!

Auf diese Furcht bauen und von dieser Furcht leben die professionellen Abmahnungsabzocker!
Webmaster werden zum Freiwild einer verrückt gewordenen Rechtsmaschinerie. Anwälte werden zu Blutsaugern eines ohnehin durch Regelungswut in der Wettbewerbsfähigkeit stark beeinträchtigten deutschen Internets. Abmahnungen werden zum Mittel des modernen Wettbewerbs, um lästige, kleine Konkurrenten zu schädigen oder vom Markt zu drängen.
Mit freundlichem Gruß,

Dr. R. Freund
Vertreter und Mit-Initiator von
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3 Jahre und viele Millionen Euro später

Ist es zu glauben? Schon 3 Jahre nach dem Katastrophenstart ist der „Virtuelle Arbeitsmarkt“ (VAM) der Arbeitsagentur komplett! Für nur schlappe 163 Mio. Euro hat man eine Revolution im Web gestartet, gegen die sich Web2.0 nur wie ein laues Lüftchen anfühlt. Ich bin beeindruckt, was man mit ein paar Milliönchen so alles auf die Beine stellen kann. Ärgerlich nur, dass es kein Venture Capital ist, was da verpulvert wurde/wird.

via computerwoche

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So Scheisse kann die Welt sein

Der Weltherscher wird kopiert. Nein, nicht geklont, man kopiert seine Beiträge. Und veröffentlicht sie mit identischen Inhalten auf anderen Blogs. Kontentklau also. Fällt aber vielleicht nicht ganz so ins Gewicht wenn man einfach frech erklärt, dass der echte Urheber der eigentliche Kontentdieb ist. Schliesslich hat der die Inhalte ja schon kopiert, bevor man überhaupt Gelegenheit hatte, sie selbst im eigenen Blog zu veröffentlichen.

Klingt wirr? Schon, aber zumindest dem Webhoster des Kopierers erschien das schlüssig. Aber lest selbst.

via RA-Blog

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